Garantiebedingungen

Importeur des Produkts: Zoltán Kakasi E.V. 6000 Kecskemét, Szamóca utca 26 .. Steuernummer: 66876827-2-23 E-Mail: info@futhetoruha.hu Im Falle eines Verkaufs im Rahmen eines Verbrauchervertrags gewähren Sie eine einjährige allgemeine Garantie gemäß Regierungsverordnung 151/2003 (IX.22.). vorbehaltlich der Bedingungen im Abschnitt „Garantiebedingungen“ und vorbehaltlich der geltenden Gesetze. Die obige Garantie und die nicht standardmäßige Garantie werden vom Händler bereitgestellt.

Art des gekauften Produkts:

Name des gekauften Produkts:

Seriennummer (falls verfügbar):

Name und Anschrift des Herstellers: Alphatek Computers Ltd. Einheit 13 SQ2 Flugplatz in der Nähe von Loughborough LE11 5RJ Großbritannien

Kaufdatum: ……………………………………………

Datum der Übergabe des Produkts an den Verbraucher oder (falls vom Unternehmen oder seinem Vertreter durchgeführt) *:

(* Zutreffendes unterstreichen)

Unterschrift des Verkäufers, Stempel

Im Reparaturfall auszufüllen!

Datum der Erklärung des Garantieanspruchs

Datum des Eingangs zur Reparatur

Fehlerursache

Wie man es repariert

Datum der Rücksendung des Produkts an den Verbraucher

Bei Austausch auszufüllen!

Ersetzt mit Datum

Bei Austausch auszufüllen!

Ersetzt mit Datum

Garantiebedingungen

Allgemeine Informationen

  • Käufer können ihre Garantieansprüche mit einer Originalgarantiekarte mit eindeutigen Kennzeichen geltend machen. Bitte bewahren Sie es gut auf, da Ihr Händler Ihre verlorene Garantiekarte gegen eine zusätzliche Gebühr nicht ersetzen kann.
  • Die Garantiekarte ist gültig, wenn sie den Produkttyp, die Seriennummer (falls vorhanden), das Kauf- / Inbetriebnahmedatum und den Namen des Unternehmens, des Händlers („das Unternehmen“) eindeutig identifiziert. Titel, Unterschrift, Stempel und Kaufdatum können mit Sicherheit festgestellt werden.
  • Durch Reparatur, Löschung, Transkription oder Registrierung falscher Informationen auf der Garantiekarte erlischt die Garantie und die Garantie.
  • Während der Garantiezeit darf der fehlerhafte Produktgebrauch nur von einem vom Händler autorisierten Vertragshändler gegen Vorlage einer vollständigen Garantieerklärung repariert werden.
  • Ein Mangel fällt nicht unter die Garantie, wenn er durch ein Produkt verursacht wird, nachdem das Produkt an den Verbraucher geliefert wurde, beispielsweise wenn der Mangel vorliegt
  • nicht autorisierte Inbetriebnahme (außer wenn von der Firma oder ihrem Vertreter beauftragt oder nicht autorisierte Inbetriebnahme aufgrund eines Fehlers in der Bedienungsanleitung)
  • Missbrauch, Missachtung der Gebrauchsanweisung,
  • unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Handhabung, Beschädigung,
  • Elementarschaden, Naturkatastrophe

I. Gewährleistungsdauer

  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß Regierungsverordnung 151/2003 (IX.22.) Beträgt ein Jahr ab Ablieferung des Produkts an den Verbraucher.
  • Wenn das Produkt während des normalen Gebrauchs fehlerhaft funktioniert, verlängert sich die Garantiezeit um die Zeit zwischen dem Erhalt des Geräts zur Reparatur und der Fertigstellung.
  • Wenn das Produkt nicht repariert werden kann und der Verbraucher einen Ersatz wünscht, beträgt die Gewährleistungsfrist für das neue Produkt 1 Jahr.
  • Anzeige und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Wenn das Produkt innerhalb von 3 Werktagen nach dem Kauf defekt ist und der Verbraucher aus diesem Grund einen Ersatz verlangen möchte, ist das Unternehmen verpflichtet, das Produkt zu ersetzen, sofern der Defekt nachgewiesen ist und kein Grund besteht, den Garantieanspruch auszuschließen. Der Austausch sollte für den Kunden keine wesentlichen Unannehmlichkeiten verursachen.
  • Der Anspruch des Verbrauchers auf Reparatur eines defekten Produkts innerhalb des Garantiezeitraums kann in erster Linie dem auf der Garantiekarte angegebenen autorisierten Kundendienstzentrum gemeldet werden, er kann jedoch auch direkt an den Händler gerichtet werden.
  • Der Garantieanspruch gilt als mitgeteilt, wenn der Fehler schriftlich (telefonisch, per E-Mail) gemeldet wird.

II. Garantieverpflichtungen des Händlers und des Reparaturdienstes

  • Beim Verkauf eines Produkts muss das Unternehmen die Angaben auf dem Produkt und der Garantiekarte in Einklang bringen und die Garantiekarte zusammen mit dem Kaufdatum mit dem Produkt und dem Kaufnachweis dem Verbraucher aushändigen.
  • Die Folgen einer nicht ordnungsgemäß erteilten oder fehlerhaften Garantie liegen in der Verantwortung des Unternehmens.
  • Gemäß Artikel 4 des Dekrets 49/2003 (VII.30.) GKM ist der autorisierte Reparaturbetrieb bemüht sicherzustellen, dass die Reparatur nicht länger als 15 Tage dauert.

III. Gründe, Gewährleistungsansprüche auszuschließen

  • Die Gewährleistung des Händlers erlischt, wenn der Vertragshändler nachweist, dass der gemeldete Mangel auf unsachgemäße Verwendung, Veränderung, unsachgemäßen Transport, Lagerung, Beschädigung der Batterie, gewaltsame äußere Einflüsse oder unbefugte Reparaturarbeiten zurückzuführen ist.
  • Garantieansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel des Produkts darauf zurückzuführen ist, dass der Verbraucher die dem Produkt beiliegende Gebrauchsanweisung einschließlich Wartung nicht einhält.
  • Garantieansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Garantiezertifikat ungültig ist, relevante Informationen, insbesondere das Verkaufsdatum, nicht identifizierbar oder falsch sind oder die Seriennummer des Produkts fehlt, nicht übereinstimmt oder unleserlich ist.

1- Verbraucherrechte aus der gesetzlichen Gewährleistung

  • Sie können einen Verbrauchergarantieanspruch bei Ihrem Unternehmen geltend machen.
  • Im Falle eines Mangels, für den die Garantie gilt, ist der Verbraucher verpflichtet
  • Insbesondere kann eine Reparatur oder ein Ersatz erforderlich sein, es sei denn, die Erfüllung des von Ihnen ausgewählten Garantieanspruchs ist nicht praktikabel oder es würden unverhältnismäßige zusätzliche Kosten für das Unternehmen entstehen, verglichen mit der Erfüllung des anderen Garantieanspruchs unter Berücksichtigung der der Schaden, der dem Verbraucher durch die Befriedigung der Forderung entstanden ist.
  • Hat das Unternehmen die Reparatur oder den Ersatz nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist im besten Interesse des Verbrauchers durchgeführt oder hat der Verbraucher die Reparatur oder den Ersatz eingestellt, so hat der Verbraucher nach seiner Wahl fordern Sie es an, reparieren Sie es auf eigene Kosten, reparieren Sie es mit einer anderen Person oder kündigen Sie Ihren Vertrag. Aufgrund eines geringfügigen Fehlers besteht kein Rücktrittsrecht.
  • Der Verbraucher kann von einem Wahlrecht auf ein anderes wechseln. Sie müssen die Kosten für den Übergang an das Unternehmen zahlen, es sei denn, es gibt einen geschäftlichen Grund für den Übergang oder einen anderen Grund.
  • Wenn der Verbraucher innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Kauf (Inbetriebnahme) einen Ersatz aufgrund eines Mangels an dem Produkt geltend macht, hat das Unternehmen keine unverhältnismäßigen Mehrkosten zu verlangen, sondern ist verpflichtet, das Produkt zu ersetzen, sofern der Mangel seine ordnungsgemäße Verwendung verhindert.
  • Die Reparatur oder der Austausch erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Art des Produkts und seines Verwendungszwecks für den Verbraucher im besten Interesse des Verbrauchers. Das Unternehmen muss sich bemühen, es innerhalb von maximal fünfzehn Tagen zu reparieren oder zu ersetzen.
  • Während der Reparatur dürfen dem Produkt nur neue Teile hinzugefügt werden.
  • Der Teil der Reparaturzeit, während dessen der Verbraucher das Produkt nicht für den vorgesehenen Zweck verwenden kann, ist nicht in der Garantiezeit enthalten. Die Gewährleistungsfrist für den Austausch eines Produkts oder eines Teils eines Produkts (Reparatur) wird für das Produkt (Teil) des Produkts verlängert, das infolge der Reparatur ausgetauscht und repariert wird.
  • Die Kosten für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung trägt die Firma.
  • Die Gewährleistung berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere Lieferungen, Gewährleistungen und Schäden.
  • Bei Verbraucherstreitigkeiten kann der Verbraucher auch ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle einleiten, die neben der Industrie- und Handelskammer des Landkreises (Bács-Kiskun) tätig ist.
  • Der Garantieanspruch wird durch die Garantiekarte bestätigt. Wird dem Verbraucher kein Garantiegutschein zur Verfügung gestellt, so gilt der Vertragsschluss als nachgewiesen, wenn der Verbraucher den Nachweis über die Zahlung der Gegenleistung erbringt, wie z. B. die nach dem Umsatzsteuergesetz ausgestellte Rechnung oder Quittung. In diesem Fall können die Rechte aus der Gewährleistung durch den Nachweis der Zahlung der Gegenleistung geltend gemacht werden.